Stellungnahme der SPD-Fraktion zum TOP 10, Stadtratsitzung 30.11.2023
Wir stimmen, wie auch schon im September 2021, gegen den Straßenbau:
- Wir schätzen ein, dass die Kommunalaufsicht bei unserem Schuldenstand und geplanten Investitionsvolumen keine Genehmigung erteilt.
- Wir können uns nicht vorstellen, dass es noch Fördergelder für Straßen gibt, da es die Programme (z.B. Kipki) zukünftig darauf ausgerichtet sind, Grünflächen zu schaffen und Entsiegelung zu betreiben! Wir wünschen uns mehr umdenken, insbesondere auch die Bodenversiegelung im Ort auf ein Minimum zu reduzieren und nur noch dort zu nutzen, wo diese unabwendbar ist.
Selbst beim Aufstellen von Bebauungsplänen wird im Teil von Bodengutachten aufgeführt: „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden soll beachtet werden, weder landwirtschaftliche noch als Wald genutzte Flächen sollen in Anspruch genommen werden“. - In Notfällen ist das Wohngebiet über die Luftrettung gesichert.
- Den Straßenbau über Erschließungskosten des möglichen Baugebietes abzurechnen, ist bei den hiesigen Teuerungsraten für künftige Bauwillige immer schwerer aufzubringen, höchstens für Investoren oder Baugesellschaften.
- Die bestehende Straße zum Plateau und weitere (35km Straßennetz in BKS / 1km kostet ca. 1 Mio.€) müssen saniert werden, darin muss investiert werden.
- Ebenfalls fragwürdig ist für uns, warum die zweite Zufahrt jetzt durchgesetzt werden soll, wo in Zukunft andere Menschen im Stadtrat dieses neu bewerten könnten.
Ergebnisse aus der Sitzung:
- Es soll noch mal eine Machbarkeitsstudie bewerten, ob die noch nicht bebauten Grundstücke zur Bebauung (sind im derzeitigen Flächennutzungsplan bereits enthalten) angeboten werden und die Erschließungskosten durch eine weitere Zufahrt zu finanzieren und realisieren sind. Einstimmig beschlossen
Anmerkung: Aus unserer Sicht soll dieses Baugebiet zukünftig aus dem Flächennutzungsplan genommen werden, da ein weiteres aus den Flächen hinter dem Krankenhaus entstehen soll und ebenfalls im Flächennutzungsplan enthalten ist.
Baugebiete sind über das Landesentwicklungsprogramm durch Schwellenwerte innerhalb einer Verbandsgemeinde berechnet und müssen auf die Gemeinden im Konsens aufgeteilt werden. Eine Überschreitung ist nicht erlaubt. Deshalb kann die Stadt nur angemessen der Schwellenwertzahl Baugebiete ausweisen. - Die Einstellung von Haushaltsmittel zum Einleiten von Planungsschritten für die zweite Zufahrtsstraße sollen in den Etatplan 2024 eingestellt werden.
Wir haben dieser Absicht nicht zugestimmt.